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Privates Bau- /Architektenrecht

Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Abwicklung von 
Bauvorhaben, vom Abschluss des Bauvertrages bis zur Abnahme einschließlich Mängelgewährleistung nach Werksvertragsrecht oder VOB.
 
Wir beraten und vertreten Handwerksbetriebe, Bauunternehmen, Architekten und Privatpersonen.
 
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Bau- und Werkverträgen
  (z.B. Vergütungsansprüche, Abschlagszahlungen, Mängel- u. Gewährleistung)

- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Architektenvertrag/HOAI

- Klärung von Haftungsfragen (z.B. Baumängel, Bauaufsicht, Planungsfehler, Bausummenüberschreitung)