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Gebühren und Honorare

Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist, richten sich unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Höhe der gesetzlichen Gebühren für unsere außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen gegnüber Dritten bestimmt sich in zivilrechtlichen Angelegenheiten zum einen nach dem Gegenstandswert der Sache, also i.d.R. Ihrem wirtschaftlichen Interesse an der Regelung der Angelegenheit und zum anderen nach dem erforderlichen Aufwand und dem Schwierigkeitsgrad.

Sofern auch eine gerichtliche Klärung notwendig ist, fallen neben den für die außergerichtliche Tätigkeit bereits entstandenen Gebühren weitere Gebühren für die gerichtliche Vertretung nach den Regeln des RVG an, wobei eine teilweise Anrechnung, d.h. eine Verrechnung der außergerichtlichen Gebühren erfolgt.

Wir informieren Sie gerne vorab über die voraussichtlich anfallenden Kosten in ihrer juristischen Angelegenhiet, auch unter Einbeziehung möglicher Gerichtskosten.

Beschränkt sich unser Auftrag auf eine reine Beratungstätigkeit rechnen wir unser Honorar nach Zeitaufwand ab.

Sofern dies im Einzelfall angezeigt ist, können wir Ihnen auch im Falle einer Vertretung Ihrer Interessen nach außen den Abschluss einer Honorarvereinbarung für unsere Tätigkeit anbieten.

Um die Chancen, Risiken und die voraussichtlich anfallenden Kosten in Ihrer Sache abschätzen zu können, informieren wir Sie im Rahmen eine sog. Erstberatung. Die Gebühren für eine Erstberatung belaufen sich nach dem RVG für Privatpersonen auf € 30,00 bis maximal € 190,00 zuzüglich gültiger MwSt. Die Höhe ist jeweils abhängig von der Bedeutung der Angelegenheit und dem zeitlichen Aufwand der Erstberatung.

Sollten Sie aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht tragen können und insoweit auf staatliche Unterstützung angewiesen sein, beantragen wir für Sie die Bewilligung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe.

Wenn Sie Näheres zu den gesetzlichen Vorschriften nachlesen möchten, klicken Sie hier zum RVG.