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Familienrecht

Das Familienrecht ist ein eigenständiges, sehr umfangreiches Rechtsgebiet, das nicht nur alle zwischen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern auftretenden Rechtsfragen umfasst, sondern auch den rechtlichen Rahmen für die Lösung von Problemen zwischen Eltern und Kindern und anderen Familienangehörigen oder Verwandten vorgibt. Das Adoptionsrecht wird dem Familienrecht ebenso zugeordnet wie die Regelung von Ansprüchen zwischen nicht verheirateten Lebenspartnern. 
 
Wie auf kaum einem anderen Rechtsgebiet treffen hier persönliche Bindungen und Gefühle auf eine Vielzahl komplexer gesetzlicher Regelungen bei höchst unterschiedlichen Interessen. Oftmals sind auch die Belange von Kindern betroffen. Eine umfassende Beratung und die Entwicklung von individuellen Lösungen unter Einbeziehung persönlicher Belange der Mandantschaft sowie die Berücksichtigung auch langfristiger Auswirkungen sind hier von ganz besonderer Bedeutung.  
 
In Absprache mit unseren Mandanten bieten wir persönliche Gespräche mit allen Beteiligten an, um gute und einvernehmliche Regelungen zu finden und Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden. Sollte aber gleichwohl eine gerichtliche Klärung notwenig werden, scheuen wir im Interesse unserer Mandantschaft den Gang zu Gericht nicht.
 
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
 
- das Ausarbeiten und oder Ändern von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
- das Regeln der Folgen einer Trennung
- das Gestalten von sog. Scheidungsfolgenvereinbarungen nach Scheitern der Ehe oder der Partnerschaft
- die Klärung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche auf Zugewinnausgleich oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche
- die Berechnung und Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen von Ehegatten, Kindern, Müttern nichtehelicher Kinder und
   von Eltern gegen ihre Kinder
- die Vertretung Ihrer Interessen im Bereich der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
- die gerichtliche Vertretung im Scheidungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren zur Aufhebung von gleichgeschlechtlichen Lebens-
   partnerschaften 
- die Klärung von Ansprüchen zwischen nichtehelichen Lebenspartnern nach Scheitern der Beziehung
- die Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen von Schwiegereltern auf Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind